Rechtsprechung
FG München, 26.09.2014 - 7 K 2732/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unmöglichkeit der Ergänzung eines Protokolls nach Schluss der mündlichen Verhandlung durch einen Antrag auf Protokollberichtigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 155; ZPO § 164
Antrag auf Protokollberichtigung nach Schluss der mündlichen Verhandlung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Antrag auf Protokollberichtigung nach Schluss der mündlichen Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 28.07.2014 - 7 K 2732/11
- FG München, 26.09.2014 - 7 K 2732/11
- FG München, 30.09.2014 - 7 K 2732/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 17.03.2008 - X B 93/07
Protokollberichtigung: protokollierungspflichtige Vorgänge, Protokollfälschung, …
Auszug aus FG München, 26.09.2014 - 7 K 2732/11
Hingegen ist nicht notwendig die Aufnahme dessen, was nur theoretisch möglicherweise von Bedeutung werden könnte, zumal die Beteiligten es gemäß § 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO in der Hand haben, bis zum Schluss der Verhandlung den Antrag zu stellen, bestimmte Vorgänge oder Äußerungen in das Protokoll aufzunehmen (BFH-Beschluss vom 17. März 2008 X B 93/07, BFH/NV 2008, 1181 m.w.N.). - BFH, 22.09.1992 - VIII S 10/92
Antrag auf Berichtigung eines Protokolls
Auszug aus FG München, 26.09.2014 - 7 K 2732/11
3 Das Protokoll braucht nur den äußeren Ablauf der Verhandlung wiederzugeben, nicht deren gesamten Inhalt (BFH-Beschluss vom 22. September 1992 VIII S 10/92, BFH/NV 1993, 543).
- OVG Sachsen, 11.03.2015 - 3 A 153/13
Protokollberichtigung, Beschluss, Entscheidung des Vorsitzenden, Güteverhandlung
Hierunter fällt jede sachliche oder förmliche Unrichtigkeit des Protokolls, wozu auch seine - hier allein gerügte - Unvollständigkeit (in Bezug auf seinen notwendigen Inhalt) gehört (FG München, Beschl. v. 26. September 2014 - 7 K 2732/11 -, juris Rn. 3 m. w. N.;… Stöber in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 164 Rn. 2 m. w. N.).
Rechtsprechung
FG München, 30.09.2014 - 7 K 2732/11, 7 K 2732/11 1 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines in entscheidungserheblicher Art und Weise unrichtigen Tatbestandes
- ra.de
- rechtsportal.de
FGO § 108 Abs. 1
Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines finanzgerichtlichen Urteils - datenbank.nwb.de
Gegenvorstellung gegen ein finanzgerichtliches Urteil mit dem Ziel, u. a. die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 28.07.2014 - 7 K 2732/11
- FG München, 26.09.2014 - 7 K 2732/11
- FG München, 30.09.2014 - 7 K 2732/11, 7 K 2732/11 1
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
Auszug aus FG München, 30.09.2014 - 7 K 2732/11
Es kann dahingestellt bleiben, ob nach Einführung der sog. Anhörungsrüge in § 133 a FGO der außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung gegen gerichtliche Entscheidungen, die in materielle Rechtskraft erwachsen können und - wie im Streitfall - vom erkennenden Gericht nicht abgeändert werden können, überhaupt noch statthaft ist (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Dezember 2008 1 BvR 848/07, BVerfGE 122, 190;… Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Oktober 2010 X S 25/10, BFH/NV 2011, 276 m.w.N.). - BFH, 13.10.2005 - IV S 10/05
Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
Auszug aus FG München, 30.09.2014 - 7 K 2732/11
Selbst wenn man die Statthaftigkeit der Gegenvorstellung unterstellt, wäre sie nur dann zulässig, wenn substantiiert dargelegt wird, dass die angegriffene Entscheidung auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen beruht oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2005 IV S 10/05, BStBl II 2006, 76). - BFH, 14.11.2006 - IX S 14/06
Gegenvorstellung gegen PKH-Beschluss
Auszug aus FG München, 30.09.2014 - 7 K 2732/11
Die Entscheidung über die Gegenvorstellung ergeht gerichtsgebührenfrei (BFH-Beschluss vom 14. November 2006 IX S 14/06, BFH/NV 2007, 474). - BFH, 06.10.2010 - X S 25/10
Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung
Auszug aus FG München, 30.09.2014 - 7 K 2732/11
Es kann dahingestellt bleiben, ob nach Einführung der sog. Anhörungsrüge in § 133 a FGO der außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung gegen gerichtliche Entscheidungen, die in materielle Rechtskraft erwachsen können und - wie im Streitfall - vom erkennenden Gericht nicht abgeändert werden können, überhaupt noch statthaft ist (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Dezember 2008 1 BvR 848/07, BVerfGE 122, 190; Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Oktober 2010 X S 25/10, BFH/NV 2011, 276 m.w.N.). - BFH, 06.07.2005 - VII S 30/05
Anhörungsrüge; Gegenvorstellung
Auszug aus FG München, 30.09.2014 - 7 K 2732/11
Darüber hinaus kommt eine Gegenvorstellung nur in Betracht, wenn die beanstandete Entscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juli 2005 VII S 30/05, BFH/NV 2005, 2028).
Rechtsprechung
FG München, 28.07.2014 - 7 K 2732/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Bestehen einer konkreten Bauabsicht beim Bauherrn
- rechtsportal.de
Aufwendungen für ein unbebautes Grundstück als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- datenbank.nwb.de
Aufwendungen für ein unbebautes Grundstück als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Abzug von Aufwendungen für ein Grundstück bei Sondierungsbemühungen
Verfahrensgang
- FG München, 28.07.2014 - 7 K 2732/11
- FG München, 26.09.2014 - 7 K 2732/11
- FG München, 30.09.2014 - 7 K 2732/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 29.11.1983 - VIII R 96/81
Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten eines …
Auszug aus FG München, 28.07.2014 - 7 K 2732/11
Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist (BFH- Urteile vom 29.November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303). - BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85
Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Reparaturkosten keine Werbungskosten bei …
Auszug aus FG München, 28.07.2014 - 7 K 2732/11
(BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741). - BFH, 11.02.2014 - IX R 24/13
Grundsätzlich keine einkommensteuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Kosten für die …
Auszug aus FG München, 28.07.2014 - 7 K 2732/11
Wird ein unbebautes Grundstück zwar in Bebauungsabsicht erworben, kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die beabsichtigte Bebauung für eigene Wohnzwecke genutzt wird, ist ein Werbungskostenabzug ausgeschlossen (vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Februar 2014 IX R 24/13, DStR 2014, 1331). - BFH, 30.11.2005 - IX B 172/04
Kurzfristige Vermietung - Einkünfteerzielungsabsicht
Auszug aus FG München, 28.07.2014 - 7 K 2732/11
Verbleibende Zweifel an der Vermietungsabsicht gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen, den die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trifft (vgl. BFH-Beschluss vom 30.11.2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720). - BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88
Anforderungen an Abziehbarkeit von strittigen Finanzierungskosten als vorab …
Auszug aus FG München, 28.07.2014 - 7 K 2732/11
(BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741).